Aufgrund des Energieausweisvorlagengesetzes EAVG ist es wichtig für ein Objekt einen Energieausweis zu haben. Beim Verkauf oder bei der Vermietung von Objekten ist es Pflicht die Werte fgee und HWB aus dem Energieausweis anzugeben. Für bestehende Gebäude kann ein Bestandsenergieausweis erstellt werden.
Aber auch bei Neubauten, Umbauten und bei der Sanierung müssen Energieausweise bei der Einreichung beigelegt werden. Unser Mitarbeiter Herr Bruckmoser steht Ihnen gerne für Fragen bezüglich des Energieausweises zur Verfügung und berechnet den Energieausweis für Sie.
Wir erstellen Energieausweise für Salzburg und Oberösterreich!
Musterenergieausweis: EFH Musterenergieausweis.pdf